Berufsbezeichnung Brandinspektor

Brandinspektor bezeichnet den Abschluß der Laufbahn des gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienstes entsprechend den Laufbahnbestimmungen für den Mittleren, Gehobenen und Höheren Dienst.

Die Einstellungsbehörde (in der Regel Berufsfeuerwehr) ernennt die angenommenen Bewerber/innen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Brandinspektor-Anwärter (BIA).

Der Vorbereitungsdienst dauert 1 ½ bis 2 Jahre (Je nach Bundesland unterschiedlich) und gliedert sich in festgelegte Ausbildungsabschnitte, die meistens bei auswärtigen Feuerwehren abgeleistet werden. Für Laufbahnbewerber (Seiteneinsteiger mit abgeschlossenen Studium) am Anfang Grundausbildung, danach Wechsel von Lehrgängen und praktischen Ausbildungsabschnitten.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes ist die Laufbahnprüfung (Staatsprüfung) vor einem nach Landesrecht bestimmten Prüfungsausschuss abzulegen.