Sachverständiger §29a BImSchG

Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG für das Land Hessen.

Die Überprüfung durch das Regierungspräsidiums Darmstadt für das Land Hessen hat ergeben, dass ich die Voraussetzungen für die Bekanntgabe im Staatsanzeiger Hessen erfülle. Somit bin ich berechtigt alle im Rahmen des §29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen, sowie die Prüfungen von Sicherheitstechnischen Unterlagen für alle Anlagenarten des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in folgenden Fachgebieten durchzuführen:

  • Errichtung, Auslegung und Instandhaltung von Anlagen oder Anlagenteilen im Brandschutz und der Gefahrenabwehr
  • Verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen, sowie zur Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs; Beispielsweise: Projektierung , Anlagenplanung, Erstellung und Prüfung von Anlagenkonzepten im Brandschutz
  • Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Prüfung von speziellen Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung
  • Schutz vor Eingriffen Unbefugter

Für Anlagen bei deren Planung, Errichtung oder Änderung ich vorher beratend tätig war, darf ich keine nach §29a BImschG durch die Genehmigungsbehörde angeordneten Prüfungen oder angeordnete Prüfungen der sicherheitstechnischen Unterlagen durchführen. Im Länderausschuss für Immissionsschutz haben sich die Bundesländer auf folgendes verständigt: Die Bekanntgabe in anderen Bundesländern muss jeweils getrennt beantragt werden, wobei grundsätzlich die Voraussetzungen für die Bekanntgabe nicht neu geprüft werden sollen. Die weiteren Länder sollen sich nach der Entscheidung des ersten Landes richten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Befristung der Bekanntgabe (in meinem Fall bis 31.10.2013).

Kontakt

Anschrift

Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

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