Batterie betriebene Rauchmelder

Problem
In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Todesursache ist der Erstickungstod durch giftige Gase im Brandrauch und nicht die Flammen oder Hitze des Brandes. Hauptsächlich ersticken die Menschen bei Bränden im häuslichen Bereich und nicht im Gewerbe- oder Industriebau. Betroffen sind alle Bevölkerungsschichten und alle Altersgruppen.

Lösung
Jeder kann sich und seine Familie auf einfache Weise schützen, indem er Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert. Entsprechende Systeme sind inzwischen kostengünstig zu erwerben und leicht zu installieren. Sie bieten Schutz über viele Jahre. Nur die Batterie muss von Zeit zu Zeit gewechselt werden. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass die regelmäßige Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu einer erheblichen Reduzierung der Todesfälle führt. Informations- und Aufklärungskampagnen haben in den letzten Jahren jedoch nur zu einer geringen Steigerung der Anzahl an installierten Rauchwarnmeldern geführt. Es wird geschätzt, dass derzeit nur ca. 8 bis 10 % der Wohnungen ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Bis vor kurzem erfolgte die Installation von Rauchwarnmeldern in Deutschland überwiegend noch auf freiwilliger Basis und es lag in der eigenen Entscheidung des Einzelnen, ob er sich auf diese Weise schützen will.

Gesetzeslage
Ab dem 24. Juni 2005 gibt es eine verbindliche Regelung im Hessischen Baurecht für die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in neu gebauten Wohnungen. Diese Regelung in der Hessischen Bauordnung (HBO) orientiert sich dabei an den schon bestehenden Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In § 13 HBO wird als Abs. 5 angefügt: "(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."

Die Verpflichtung für den Einbau von Rauchwarnmelder ist somit in die Verantwortung derjenigen gelegt, die am dem Bau und dem Betrieb von Wohnungen beteiligt sind. Entsprechend dem Regelungskonzept der HBO 2002 erfolgt eine Kontrolle der Einhaltung durch Behörden oder Dritte nicht. Durch die Privatisierung der HBO-Verantwortlichkeiten im Brandschutz bei Neubauten und Umbauten ist die Verantwortung für den Einbau der Rauchwarnmelder in allen Gebäudeklassen geregelt (siehe „Brandschutz-Information für Bauherren“). Die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder ist einfach und bleibt daher ebenso der Eigenverantwortung überlassen. Also: Lassen Sie niemanden in ihre Wohnung, wenn zukünftig behauptet wird es müssten die Rauchmelder überprüft werden. Das ist ausschließlich Ihre eigene Sache. Aber: Bringen Sie in Ihrer Wohnung entsprechende Rauchwarnmelder zumindest in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Flur/Treppenraum an!

Kontakt

Anschrift

Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

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