Dreitägige Ausbildung „Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen / Beaufsichtigung, Wartung und Instandhaltung“ erfüllt die Anforderung nach BGV A 1, § 4.1 und BGI 779 April 2014
Gesetzliche Grundlagen, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) / Betriebssicherheitsverordnung; Aufzugsrichtlinie / Maschinenrichtlinie; Pflichten von Aufzugsbetreiber und Aufzugswärter; Personenaufzüge / Lastenaufzüge; DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen; Technische Regeln für Aufzugsanlagen; Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Einbau von Aufzügen DIN EN 81; Ausführungsarten von Personenaufzügen – Treibscheibenaufzug; Direkt hydraulischer Aufzug, Indirekt hydraulischer Aufzug; Mechanische Sicherheitseinrichtungen – Treibscheibe, Bremse, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fangvorrichtung etc. ; Elektrische Sicherheitseinrichtungen - Türverriegelungen, Puffer, Oberer I Unterer Endschalter etc.; Aufgaben des Aufzugswärters; Begutachtung auf sichtbare Mängel bei direkten und indirekten hydraulischen Aufzügen
TÜV Saarland
Sulzbach